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   BFH, 08.04.2008 - IV B 118/07   

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https://dejure.org/2008,37764
BFH, 08.04.2008 - IV B 118/07 (https://dejure.org/2008,37764)
BFH, Entscheidung vom 08.04.2008 - IV B 118/07 (https://dejure.org/2008,37764)
BFH, Entscheidung vom 08. April 2008 - IV B 118/07 (https://dejure.org/2008,37764)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Inhaltliche Anforderungen an eine zulassungsfähige Darlegung von Rügen bzgl. fehlerhafter Beweiserhebung, Verletzung der Hinweispflicht sowie Verstoßes gegen den klaren Inhalt der Akten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 116 Abs. 3 S. 3
    Inhaltliche Anforderungen an eine zulassungsfähige Darlegung von Rügen bzgl. fehlerhafter Beweiserhebung, Verletzung der Hinweispflicht sowie Verstoßes gegen den klaren Inhalt der Akten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 31.07.1996 - XI R 78/95

    Eine "tatsächliche Verständigung", die im Rahmen einer Außenprüfung getroffen

    Auszug aus BFH, 08.04.2008 - IV B 118/07
    Abweichungen von den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 31. Juli 1996 XI R 78/95 (BFHE 181, 103 , BStBl II 1996, 625 ) und vom 28. Juli 1993 XI R 68/92 (BFH/NV 1994, 290).

    Der Beschwerdebegründung zufolge soll das Finanzgericht (FG) von folgendem, dem BFH-Urteil in BFHE 181, 103 , BStBl II 1996, 625 zugrunde liegenden Rechtssatz abgewichen sein:.

  • BFH, 28.07.1993 - XI R 68/92

    Vorsicht bei tatsächlicher Verständigung anläßlich einer Betriebsprüfung (§ 201

    Auszug aus BFH, 08.04.2008 - IV B 118/07
    Abweichungen von den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 31. Juli 1996 XI R 78/95 (BFHE 181, 103 , BStBl II 1996, 625 ) und vom 28. Juli 1993 XI R 68/92 (BFH/NV 1994, 290).

    Einen Rechtssatz aus dem BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 290, von dem das FG abgewichen sein könnte, haben die Kläger nicht wiedergegeben.

  • FG Düsseldorf, 13.06.2007 - 9 K 3055/03
    Auszug aus BFH, 08.04.2008 - IV B 118/07
    Wie sich aus dem die Einkünfte der S. GbR-L. bis zum 17. Mai 1996 betreffenden FG-Urteil 9 K 3055/03 F ergibt, hat das FG den Beweisantrag dahin verstanden, dass er darauf abzielte, den Darlehensbetrag in Höhe von ... DM nicht mehr den Anschaffungskosten für den von der Klägerin erworbenen Gesellschaftsanteil zuzurechnen (S. 25 der Urteilsreinschrift unten).

    In der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil in der Sache 9 K 3055/03 F (IV B 116/07) haben die Kläger keine Verfahrensrügen geltend gemacht.

  • BFH, 28.07.2004 - IX B 136/03

    Vorfälligkeitsentschädigung; Grundstücksverkauf

    Auszug aus BFH, 08.04.2008 - IV B 118/07
    Da es sich insoweit um einen verzichtbaren Mangel handelt, muss der Beschwerdeführer auch vortragen, dass die Nichterhebung der Beweismittel bei nächster sich bietender Gelegenheit gerügt worden ist oder nicht gerügt werden konnte (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 28. Juli 2004 IX B 136/03, BFH/NV 2005, 43 , unter 2.b der Gründe; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung , 6. Aufl., § 120 Rz 70, m.w.N.).
  • BFH, 29.04.2004 - V B 43/03

    Grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 08.04.2008 - IV B 118/07
    Wird gerügt, das FG habe seiner Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde gelegt (Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten), so müssen die Aktenteile, die das FG angeblich nicht berücksichtigt hat, genau bezeichnet werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 29. April 2004 V B 43/03, BFH/NV 2004, 1303 , unter II.4. der Gründe; Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Rz 72, m.w.N.).
  • BFH, 09.12.2003 - III B 135/03

    NZB: Hinweispflicht; Sturmschäden als außergewöhnliche Belastungen

    Auszug aus BFH, 08.04.2008 - IV B 118/07
    Wird die Verletzung der Hinweispflicht gerügt, muss angegeben werden, worauf hätte hingewiesen werden müssen, welche Frage hätte gestellt werden müssen und was darauf geantwortet worden wäre (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 9. Dezember 2003 III B 135/03, BFH/NV 2004, 339 ; Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Rz 71, m.w.N.).
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